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Flug- und Reiserecht

Fluggastrechte und wann sie greifen

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Wir schützen Ihre Rechte als Fluggast

nach EU-Verordnung 261/2004

Nach montrealer Übereinkommen

Erhalten Sie für Ihre Flüge innerhalb der vergangenen 3 Jahre je bis zu € 600 pro Fluggast.
Unabhängig von den Ticketkosten

Welche Rechte habe ich als Flugpassagier? 

Wie ist mein Anspruch auf Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung meines Fluges oder wenn mein Gepäck verloren geht? Was besagt die Fluggastrechteverordnung? Wir haben die Antworten.

Inhalt

Fluggastrechte und wo sie verankert sind

Weil das Fluggastrecht einer der ausgesprochenen Schwerpunkte der Kanzlei Skribe.law ist, kennen wir es wie unsere Westentasche. Die Fluggastrechte sind ein Teil des europäischen Reiserechts. Für Reisende sind insbesondere das  Montrealer Übereinkommen sowie die Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union als Rechtsquellen interessant. Das Montrealer Übereinkommen regelt die Beförderung im internationalen Flugverkehr und ist unter anderem relevant wenn es um Probleme mit dem Reisegepäck geht, wie zum Beispiel Verspätung, Beschädigung oder Verlust.

Die Fluggastrechteverordnung befasst sich unter anderem mit Flugunregelmäßigkeiten und lautet korrekt – Verordnung (EG) Nr.261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91. Sie regelt – wie der Name schon sagt – die Rechte der Fluggäste in der Europäischen Union: welche Leistungen die Fluggesellschaften gegenüber ihren Passagieren zu erbringen haben, wenn es zu Problemen im Flugverkehr oder Flugunregelmäßigkeiten kommt.

"Das Machtverhältnis zwischen Fluglinie und Passagier stellt ein Ungleichgewicht dar. Lassen Sie sich von Profis über Ihre Rechte informieren und scheuen Sie sich nicht, diese mit anwaltlicher Hilfe durchzusetzen."

Dank der Fluggastrechte sind Sie als Passagier der Willkür der Fluglinien nicht schutzlos ausgeliefert. Das bezieht sich zum Beispiel auf folgende Fälle:

Dr. Stephan Verdino
RECHTSANWALT | LEGAL ENGINEER​
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Für wen gilt die EU-Verordnung?

Die Fluggastrechte Verordnung (EG) Nr.261/2004 gilt für Reisende im europäischen Raum, wenn eine Flugunregelmäßigkeit, also eine Flugverspätung oder ein Flugausfall vorliegt. Was die wenigsten Passagiere wissen: Laut EU-Verordnung steht Reisenden bei Flugverspätung oder Flugausfall unter anderem eine Entschädigung in Höhe von bis zu  € 600,- zu. Außerdem schützen die Fluggastrechte betroffene Passagiere auch vor Ort am Flughafen, indem sie ihnen Betreuungsleistungen zuspricht, für die Zeit in der sie am Flughafen festsitzen. Aber zurück zum Anfang: Wann greifen die Fluggastrechte und was bedeutet EU-Bezug in diesem Zusammenhang? Um einen besseren Überblick zu schaffen, haben wir anbei eine Tabelle erstellt, die erläutert, wann Reisende durch die in der EU Verordnung verankerten Fluggastrechte geschützt sind:

Was ist in der EU-Verordnung geregelt?

Die Fluggastrechte, die in der EU Verordnung 261/2004 verankert sind, sprechen Passagieren gewisse Rechte zu, wenn sie von einem Flugausfall oder einer Flugverspätung betroffen sind. Damit diese Fluggastrechte greifen können, muss zunächst ein EU Bezug hergestellt werden, denn: Die Fluggastrechte sind Teil des europäischen Reiserechts. Ist der EU Bezug hergestellt – wie in der obigen Tabelle beschrieben – regelt die EU Verordnung folgende Fälle:

Wer von einer Flugverspätung oder einem Flugausfall betroffen ist, hat einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von EUR 250,- bis zu EUR 600,-. Die Höhe dieser sogenannten Ausgleichsleistung bemisst sich anhand der Flugstrecke. Zusätzlich gilt, dass eine Entschädigung nur dann getätigt werden muss, wenn die Ankunft am Endziel mehr als 3 Stunden beträgt.

Genauere Informationen dazu, finden Sie hier:

Was viele Reisende nicht wissen: Die Fluggastrechte schützen Sie auch, wenn Sie aufgrund einer Flugverspätung Ihren Anschlussflug verpasst haben. Betrug die ursprüngliche Verspätung also zum Beispiel lediglich 1,5 Stunden und Sie haben dadurch Ihren Anschlussflug verpasst, so gilt die Verspätung am Endziel als Maß für die Entschädigungszahlung.

Fluggastrechte im Montrealer Übereinkommen

Neben der EU Verordnung 261/2004 umfasst das europäische Reiserecht auch das Montrealer Übereinkommen. Als Teil der Fluggastrechte, regelt das Montrealer Übereinkommen die entgeltliche Beförderung im internationalen Luftraum. Für Passagiere bedeutet das in erster Linie, die Regelung ihrer Rechte bei verspätetem, verlorenen oder beschädigtem Gepäck. Geben Sie Ihre Gepäck bei einer Flugreise in die Obhut der Fluglinie, so haftet diese in begrenztem Rahmen dafür. Ist Ihr Gepäck also während einer Flugreise beschädigt worden, verspätet angekommen oder gar verloren gegangen, so spricht Ihnen das Montrealer Übereinkommen Entschädigungsansprüche zu.

Für weitere Informationen zu Ihren Fluggastrechten bei verspätetem, verlorenem oder beschädigtem Gepäck, empfehlen wir unsere Ratgeberseite rund um das Thema Gepäck: Gepäck verloren, verspätet, beschädigt? 

Skribe.law & Fluggastrechte - eine Erfolgsgeschichte

Seit nun über 10 Jahren beschäftigen wir uns bei Skribe.law intensiv mit dem Thema Flug- und Reiserecht und haben durch unsere Expertise bereits über Hunderttausenden von Passagieren zu ihrem Recht verholfen. Was uns und unsere Arbeit auszeichnet? Durch unsere jahrelange Erfahrung und unzählige gewonnene Fälle, kennen wir nicht nur die Probleme und Anliegen unserer Mandanten ganz genau, sondern wissen auch über die Vorgehensweisen der Fluglinien bescheid. Wenn es um Fluggastrechte geht, kann uns niemand etwas vormachen.

Wenn Sie sich beim Thema Fluggastrechte nicht sicher sind, wenn Sie Fragen zu Ihren Ansprüchen haben, oder wissen möchten, ob die EU Verordnung in Ihrem speziellen Fall greift, kontaktieren Sie uns. Wir prüfen Ihre Recht schnell, sicher und ohne Kostenrisiko. So erhalten Sie juristische Expertise auf unkompliziertem Weg.

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Dr. Stephan Verdino

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Forderung selbst stellen

Von der Kontaktaufnahme zur Auszahlung vergehen oft Monate. Die Korrespondenz mit Fluggesellschaften erweist sich als mühsam und langwierig – eine gängige Praxis um Ausgleichszahlungen zu umgehen.

Von der ersten Beschwerde bis zu einer möglichen Verhandlung sind Sie auf sich alleine gestellt. Was vermeintlich einfach beginnt, kann schnell zu einer nervenaufreibenden Angelegenheit werden.

Bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist Expertise gefragt. Unterschiedliche Ansprüche erfordern unterschiedliche Formulare und Unterlagen, die wiederum an verschiedene Stellen übermittelt werden müssen.

Eigenes Kostenrisiko

Im Falle eines Rechtsstreits tragen Sie das volle Kostenrisiko selbst. Unabhängig davon ob Sie gewinnen oder verlieren, müssen Sie für Anwaltskosten selbst aufkommen.

Der Kundenservice bei Fluggesellschaften endet erfahrungsgemäß nachdem Sie Ihren Flug bezahlt haben. Bei allen anderen Anfragen werden Sie mit Ihren Anliegen und Problemen oft alleine gelassen.

Forderung mit Skribe.law stellen

Sie laden online Ihre Unterlagen hoch und wir beginnen unverzüglich mit unserer Arbeit.

Sie erteilen den Auftrag – den Rest erledigen wir. Vom ersten Mausklick bis zur Auszahlung Ihrer Entschädigung kümmern wir uns um sämtliche Abläufe.

Ihnen fehlt das nötige Know-How? Keine Sorge. Die Experten von Skribe.law stehen Ihnen mit Ihrem Wissen stets zur Seite und setzen sich für Ihre Rechte ein.

Das Kostenrisiko für Ihren Fall übernehmen wir. Nur im Erfolgsfall behalten wir uns eine Provision für unsere Arbeit ein. Es gilt also: Keine Entschädigung – keine Kosten.

Damit Sie immer wissen was in Ihrem Fall gerade passiert, informieren wir unsere Mandanten regelmäßig über den aktuellen Stand Ihrer Forderung und stehen auch für Fragen gerne zur Verfügung.

Kennen Sie Ihre Rechte und lassen Sie Ihre Ansprüche von Experten prüfen

Fluggastrechte - die wichtigsten Fragen und Antworten

Die EU-Verordnung 261/2004 ist Teil des europäischen Reiserechts und regelt die Fluggastrechte für Passagiere, die von einer Flugverspätung oder einem Flugausfall betroffen sind.

Fluggastrechte helfen, wenn:

  • Sie von einer Flugverspätung betroffen sind
  • Sie von einem Flugausfall betroffen sind
  • Ihr Gepäck verspätet, verloren oder beschädigt ist
  • Sie auf Grund von Flugunregelmäßigkeiten am Flughafen festsitzen

Die Fluggastrechte schützen Passagiere im Fall von Flugausfall oder Flugverspätung und sprechen Ihnen ein Recht auf Entschädigung zu. Voraussetzung ist, dass der Flug in einem europäischen Land gestartet oder gelandet ist bzw. die Fluglinie einen Sitz in der EU hat. Zudem muss die Verspätung am Endziel mehr als 3 Stunden betragen.

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